Private Krankenversicherung Voraussetzungen
- Wer kann sich privat versichern?
- Arbeitnehmer, deren Bruttoeinkommen 3 Jahre lang über der Beitragsbemessungsgrenze (Versicherungspflichtgrenze) liegt. Die Versicherungspflichtgrenze beträgt 3.975,- €/Monat oder jährlich 47.700,- €.
- Selbstständige und Freiberufler können eine Private Krankenversicherung wählen, unabhängig von Ihrem Einkommen.
- Beamte, Richter, Bundestags- und Landtagsabgeordnete.
- Studenten sind ab dem 25. Lebensjahr nicht mehr kostenfrei familienversichert. Sie haben dann die Wahl zwischen der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung.
Grundsätzlich können sich folgende Personenkreise privat krankenvesichern:
Der Gesundheitsfragebogen
Bevor Sie eine private Krankenversicherung aufnimmt, müssen Sie den Gesundheitsfragebogen beantworten und ggf. einen ärztlichen Check warnehmen. Die Risikoklassifizierung hat einen direkten Einfluss auf den Beitragssatz und entscheidet darüber ob Sie als Versicherter angenommen werden. Wichtig: Beantworten Sie die fragen im Gesundheitsfragebogen immer wahrheitsgemäß, ansonsten können Sie Ihren Versicherungsschutz verlieren.

